Hütte im Jugenddorf frei

berth

Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter?

Beitrag von berth » Mi 3. Mär 2004, 13:45

Als Antwort auf: [B]Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter>[/B] von Olav mit Aha! - Erlebnis :-/ am 03. März 2004 12:50:40: Moin Olav, Ich bin kein Jurist, aber mein Kenntnisstand ist folgender: Nach einem BGH-Urteil ist ein genereller Haftungsausschluß ausgeschlossen (Poesie). Was auch logisch ist. Die Haftung des Veranstalters beginnt bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Hafter im Falle des Falles ist auf dem Wasser die Wettfahrtleitung, an Land der Veranstalter. Segelvereine haben, so sie Regatten veranstalten, i.d.R. eine Haftpflichtverscherung für sowas. Gisela würde also haftbar (wenn sie denn offizieller Veranstalter ist) für Schäden an Land, soweit sie diese grob schuldnerisch bzw. vorsätzlich herbeigeführt hat. Nun kann sich jeder selbst ausmalen, welche Fälle da übrig bleiben. Für alle anderen Fälle (zu Wasser und an Land) kann der Veranstalter einen Haftungsauschluß unterschreiben lassen, wenn er auf die Bedingungen für die Teilnahme an einer Regatta hinweist. So jedenfalls sehen es die Syndikanten (Syndikusse>) der LSVe. Davon unabhängig ist natürlich eine strafrechtliches Verschulden. guet goahn berth

berth

Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter?

Beitrag von berth » Mi 3. Mär 2004, 13:47

Als Antwort auf: [B]Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter>[/B] von Gisela am 03. März 2004 11:16:35: Moin Gisela, >bis vor zwei Jahren haftete sogar der veranstaltende Verein mit. Da gibt es sehr unschöne Urteile, obwohl jeder unterschreiben muss, dass er ein Schiff führen kann usw.. Kannst Du Beispiele nennen> guet goahn berth

Olav

Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter?

Beitrag von Olav » Mi 3. Mär 2004, 13:56

Als Antwort auf: [B]Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter>[/B] von berth am 03. März 2004 13:45:01: Moin Berth, meinst Du so etwas hier (hab gerade mal gegoogelt): Urteil vom BGH, 6. Zivilsenat, 16. Februar 1982, VI ZR 149/80> >Syndikanten (Syndikusse>) Sünder! ;-) >Davon unabhängig ist natürlich eine strafrechtliches Verschulden. Das ist klar (zum Glück! Regatta = Freibrief für Mord und Totschlag>>> Nicht, dass das jetzt eine Anspielung auf irgendeinen Veranstalter sein soll...). Gruß, Olav [link=http://vereinsknowhow.de/rechtspr/zivil/frei/0107.htm]Die ganze Geschichte zum BGH-Urteil[/link]

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Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter?

Beitrag von berth » Mi 3. Mär 2004, 14:02

Als Antwort auf: [B]Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter>[/B] von Olav am 03. März 2004 13:56:47: >Moin Berth, >meinst Du so etwas hier (hab gerade mal gegoogelt): Urteil vom BGH, 6. Zivilsenat, 16. Februar 1982, VI ZR 149/80> Hmm, zu lang :-) Nein, das ultimative Urteil ist aus 2002. >>Syndikanten (Syndikusse>) >Sünder! ;-) ROTLF guet goahn berth PS: Empfohlener Haftungsausschlußwortlaut: (LSV BW, glaube ich) -------schnipp-------------------- Mit meiner Unterschrift wird der nachfolgende Haftungsausschluss ausdrücklich vereinbart. Die entsprechenden Regeln erkenne ich an. Die Wettfahrtleitungen und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-, Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass die gemeldete Yacht und die dazu gehörige Mannschaft alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung der Mannschaft und die Sicherheit der Yacht. Es wird anerkannt, dass die Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können. Ich verpflichte mich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und erkenne diese ausdrücklich an. ................................................................................................. (Unterschrift des Steuermanns/der Steuerfrau ................................................................................................. Unterschriften der Mannschaft ................................................................................................. Unterschrift des Erziehungsberechtigten ----------------------schnapp-------------------------------------

Olav

Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter?

Beitrag von Olav » Mi 3. Mär 2004, 14:07

Als Antwort auf: [B]Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter>[/B] von Olav am 03. März 2004 13:56:47: Moin, habe noch etwas passenderes gefunden: "HAFTUNGSAUSSCHLUSS – HAFTUNGSBEGERENZUNG – UNTERWEFUNGSKLAUSEL. Wichtige Information an alle Segelsport-Vereine! Wichtig für Regatta- und sonstige Veranstaltungen! Anlässlich der Ausrichtung von Regatten verwenden die Vereine in ihren Ausschreibungen - mehr oder weniger ausführlich - einen sog. Haftungsausschluss. Er soll dazu dienen, dass bei irgendwelchen Vorkommnissen der veranstaltende, ausrichtende Verein von keinem Regatta-Teilnehmer oder Dritten für Schäden (egal welcher Art) "in Haftung", d.h. zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Zumeist verwenden die Vereine auch die entsprechende, seit Jahren gültige, Klausel im einschl. Handbuch des DSV. Hier gibt es jetzt ganz gravierende Änderungen, die alle Vereine spätestens ab der Saison 2003 aufmerksam berücksichtigen sollten. Es hat sich nämlich ab dem 1. Januar 2002 (also schon zu Beginn des vergangenen Jahres!) die Rechtslage stark geändert. Die bisher empfohlenen Haftungsausschlussklauseln sind nicht rechtswirksam. Ein Haftungsausschluss der ggf. zu Gunsten des Veranstalters und auch zu Gunsten von dritten Personen, die als Teilnehmer an der Veranstaltung Schäden verursachen, wirken soll, ist neu zu fassen. Haftungsausschlüsse sind für die Fälle groben Verschuldens des Verwenders oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleichgültig welche Anspruchsgrundlage im Einzelfall in Betracht kommt, unwirksam. Nach der Rechtssprechung des BGH verstoßen auch solche Haftungsausschlüsse für einfache Fahrlässigkeit häufig gegen die AGB-Generalklausel (früher AGB 9). Dies insbesondere dann, wenn die Schäden durch die Verletzung von sog. "Kardinalspflichten", daher wesentlichen Vertragspflichten, entstanden sind. Im weiteren auch dann, wenn der Verwender (veranstaltende Verein) als Fachmann oder sonst in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder kraft besonderer Kompetenz tätig ist. (Was in der Regel ja als Segelsportverein der Fall ist.) Weiter ist der Ausschluss bei unangenehmer Benachteiligung ausgeschlossen. Also: Ein Haftungsausschluss bei grobem Verschulden oder bei vorsätzlichem Handeln sowie bei Schäden an Körper, Gesundheit und Leben, ist generell unmöglich. Auch wenn nach wie vor sog. Haftungs-Freizeichnungsklauseln möglich sind, muss der Veranstalter damit rechnen (nach neuem Recht), dass es zu Schadenersatzforderungen kommen kann, wenn eben dieser Haftungsausschluss im Einzelfall nicht greift oder zumindest angezweifelt wird. Die entsprechenden Freizeichnungsklauseln sind mit der Regatta-Meldung vor der Veranstaltung von der kompletten Mannschaft zu unterzeichnen, also von jedem Einzelnen! Haftungsrechtliche Lücken sind vorbeugend durch eine entsprechende Versicherung (Veranstalter-Haftpflichtversicherung) abzudecken! Soweit diese Haftungsausschlüsse bei Regatten angewendet werden, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, ist ein Haftungsausschluss für Schäden noch enger zu sehen. Hier greifen neben den Haftungsausschlussklauseln regelmäßig auch Aufsichtspflichtregeln. Diese ergeben sich aus § 832 BGB und für den Fall der Eigenschädigung aus den §§ 832, 1626 BGB. Die Veranstalter sind danach zur Aufsicht verpflichtet! Ein Beispiel: Bei einer Regatta zieht ein Unwetter auf, die Wettfahrtleitung (tätig für den Veranstalter) beendet die Wettfahrt nicht frühzeitig, die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen geraten in "Seenot". Darüber hinaus stellt sich heraus, dass nicht genügend Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Ein Kind erleidet einen körperlichen Schaden. Ein zivilrechtlicher Haftungsausschluss würde hier mit Sicherheit nicht greifen. Der Veranstalter müsste für die entsprechenden Folgen einstehen. Ein weiterer Problembereich ist der, dass durch die Haftungsfreizeichnungsklauseln oftmals angenommen wird, dass damit auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist. Diese Verantwortung steht aber regelmäßig in vollem Umfang und nicht durch Freizeichnungsklauseln abdingbar neben den zivilrechtlichen Folgen. Kein Verein darf also davon ausgehen, dass er sich mit der sog. Haftungsfreizeichnungsklausel auch von einer möglichen Erhebung strafrechtlicher Vorwürfe absichern kann. Anbei finden Sie einen vorformulierten Vorschlag einer Haftungsausschlussklausel, die Sie bei Ihren künftigen Veranstaltungen bzw. Ausschreibungen verwenden können. Sie ist aber nicht abschließend gültig! Und sie "schützt" auch im Einzelfall nicht vor Schadenersatzforderungen. Anmerkung: Im Falle von Jugendregatten ist bei der Meldung von Kindern und Jugendlichen die Unterschrift der Eltern der Segler zwingend notwendig. Internet- bzw. Mailmeldungen können nur als Vorabmeldungen gelten. Und sind nur dann gültig, wenn der Haftungsausschluss vor Antritt der Regatta vom Teilnehmer bzw. von den Eltern unterschreiben wird. Die Zuständigkeiten bei einer Regatta sind so verteilt, dass der Wettfahrtleiter die Verantwortung auf dem Wasser und der Veranstalter diese an Land hat. Ein Vorschlag „Haftungsfreizeichnungsklausel“ für Regatta-Ausschreibung etc. ist als Anhang beigefügt." Hier der Anhang: Vorschlag "Haftungsfreizeichnungsklausel" für Regatta-Ausschreibungen etc. Mit meiner Unterschrift wird der nachfolgende Haftungsausschluss ausdrücklich vereinbart. Die entsprechenden Regeln erkenne ich an. Die Wettfahrtleitungen und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-, Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass die gemeldete Yacht und die dazu gehörige Mannschaft alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung der Mannschaft und die Sicherheit der Yacht. Es wird anerkannt, dass die Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können. Ich verpflichte mich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und erkenne diese ausdrücklich an. ................................................................................................. (Unterschrift des Steuermanns/der Steuerfrau ................................................................................................. Unterschriften der Mannschaft ................................................................................................. Unterschrift des Erziehungsberechtigten Quelle: Hessischer Segler-Verband e.V., Infopost 01/2003 [link=http://www.hsev.de/Info-Post/Info-Post_01-2003/ Infopost012003.PDF ]Hier der Originallink[/link]

Gisela

öffentliche Diskussion/auch mit privatem Part nötig

Beitrag von Gisela » Mi 3. Mär 2004, 14:20

Als Antwort auf: [B]off topic/Hygiene[/B] von Burkh am 03. März 2004 11:59:30: Hi Burkh, der Text gilt für alle Mothies und alle Sportler, die Eltern sind...und werden wollen, kannste auslegen wie de willst... Hier hast Du (und auch alle Leser) meine generelle Meinung zu Familiensport mal im Forum zur Kenntnis bekommen, das ist durchaus fähig, der Öffentlickeit standzuhalten... Ich kann ja nicht für andere sprechen, also musste ich zwangsläufig meine Erfahrung mit Kindersport anführen...sorry Gisela

Gisela

Taktgefühl und ein bisschen wissen, was sich gehört

Beitrag von Gisela » Mi 3. Mär 2004, 14:29

Als Antwort auf: [B]Re: Haftung der Regatta-Organisatoren/-Leiter>[/B] von berth am 03. März 2004 13:45:01: >Hallo Berth, es geht hier nicht um Formalien, sondern darum, für wen die Veranstaltung eigentlich mal gemacht war und darum, dass wir einfach schon zu viele Boote sind und dass wir, die Motten nicht wichtig sind...die ganzen Schriftsätze wiederzugeben, kannste Dir hier sparen... Es geht um unser Mottenimage und um die Art, wie mit dem, der hier was für Motten macht, umgegangen wird...das ist nicht sehr komisch Gisela

berth

Re: Taktgefühl und ein bisschen wissen, was sich gehört

Beitrag von berth » Mi 3. Mär 2004, 18:46

Als Antwort auf: [B]Taktgefühl und ein bisschen wissen, was sich gehört[/B] von Gisela am 03. März 2004 14:29:22: Moin Gisela, > >es geht hier nicht um Formalien, sondern darum, für wen die Veranstaltung eigentlich mal gemacht war und darum, dass wir einfach schon zu viele Boote sind und dass wir, die Motten nicht wichtig sind...die ganzen Schriftsätze wiederzugeben, kannste Dir hier sparen... Allmählich weiß ich nicht mehr, was Sache ist: erst Formalitäten, dann keine Formalitäten. >Es geht um unser Mottenimage und um die Art, wie mit dem, der hier was für Motten macht, umgegangen wird...das ist nicht sehr komisch Ich kann keine Komik erkennen; ich habe auf Olavs message ernsthaft reagiert. Kannst Du bitte mal den Beitragstitel erklären> ein etwas verwirrter berth

Gisela, die immer verwirren will

Meinte, was man anderen Menschen zumutet...aber nicht Dich

Beitrag von Gisela, die immer verwirren will » Fr 5. Mär 2004, 07:45

Als Antwort auf: [B]Re: Taktgefühl und ein bisschen wissen, was sich gehört[/B] von berth am 03. März 2004 18:46:25: Hi Berth, nicht immer alles für Dich persönlich bestimmt, auch mal für andere Segler gedacht... tanzt Du denn auf meinem Kopf rum, ich hoffe nicht und wenn dann hab ichs noch nicht gemerkt... Das nächste Thema machst Du und Du machst Dich dann zu dem der allein auf der anderen Seite der Waage das Gleichgewicht hält, na, kannste das>! Gisela P.S.Bei Dir kritisiere ich, dass Du alles, was Du machst, sehr gründlich tust, aber andere nicht dazu erziehst, das auch so zu tun, das ist eine Einstellung, die ich oft bei sehr altruistischen Menschen finde...wenn Du also hohe Massstäbe an Dich anlegst, lege sie bitte auch an andere Menschen, alles andere ist unehrlich gegenüber diesen Menschen, ein Beispiel zu diesem Thema, Du und ein Neuer fahren zusammen zu einer Internationalen Regatta..durch Deine nonchalante Art hat er nicht alles, was man braucht, dabei, Du schon, weil Du ja weisst, was nötig ist, er darf nicht starten, Du schon, Du solltest Deine Meinung hier im Forum sehr überdenken...

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