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Frage zur Vermessungsvorschrift

Verfasst: Mo 2. Mär 2009, 13:18
von Martin Zäh
Hallo Jungs Habe da einmal eine Frage an jemanden, der sich mit der Vermessung auskennt. In den Klassenvorschriften steht unter dem Punkt Segel folgende Anmerkung: Punkt 5: Für ein Segel, welches den Mast umschließt, wird eine Fläche aus der Vorliekslänge multipliziert mit 50mm abgezogen. Wird dieser Punkt bei der Vermessung berücksichtigt> Ich war immer der Meinung, dass ein Segel mit Tasche nur 8.0m2 haben darf. Grüsse aus der Schweiz Martin Zäh

Frage zur Vermessungsvorschrift

Verfasst: Mo 2. Mär 2009, 14:11
von Zermesser
Moin Martin, es ist, wie du geschrieben hast: Die Fläche der Vorliektasche wird von der tatsächlichen Gesamtfläche subtrahiert; demnach darf ein Taschensegel insgesamt maximal 8.259 m² groß sein (max. möglicher Abzug 5.185 m * 0.05 m = 0.259 m²). Genaugenommen sogar 8.263 m², da das Endergebnis auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet wird, sprich 8.263 - 0.259 = 8.004 = 8.00 m². Gruß, Ole