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Ausschreibungen für Berlin sind im Web ;-)

Verfasst: Fr 23. Apr 2004, 22:41
von Webzermesser
Hi friends, ich habe gerade die Ausschreibungen, Meldeformulare und Haftungsausschlußzettel für die 4 Berliner Events ins www gestellt. Die Ausschreibungen habe ich auch gelesen. Für die Regatten gilt: >>Es sind nur Boote zugelassen, die einen gültigen Messbrief als „International Moth“ vorweisen können, der vom jeweiligen nationalen Verband ausgestellt wurde (Vorzeigepflicht). >>Europe-Motten (auch umgebaute Europes mit Rahmen) sind auch mit Messbrief als „International Moth“ nicht zugelassen. Andere Bootsklassen, die sich als „International Moth“ vermessen lassen haben, aber keine Skiff-Motten und auch keine breiten Motten (Magnum) sind, sind ebenfalls nicht zur Regatta zugelassen. Das mit den Europes finde ich ganz ok. Wenn jedoch eine Europe einen DMV-Meßbrief hat, eine DMV-Segelnummer und einen Falter im Segel, also eine Ur-Motte ist (Wolgfang B.>), warum ist sie dann ausgeschlossen> Ebenso die Skow als breite Motte (Hans H.) - darf sie auch nicht> Ich denke, daß mit den "breiten" schließt auch die Scows ein - Gisela hat wahrscheinlich in ihrer jungen steilen Mottenkarriere außer einer Magnum noch nichts breites gesehen (Microtonner läßt grüßen). Eine Europe, die damals mit Duflos, Fragnieres und Speedys um die Wette gesegelt ist, ist allerdings auch nichts anderes als eine breite Motte. Soweit mein Verständnis als Klassenhistoriker und Vermesser. Ich will die inzwischen glücklicherweise abgekühlte Diskussion auf keinen Fall wieder aufflammen lassen, möchte hier aber nur ganz vorsichig darauf hinweisen, welche Boote zu einer deutschen Mottenmeisterschaft zugelassen werden müssen, wenn man die Klasse fragt. Wenn der Veranstalter eine andere Vorstellung davon hat, was eine Motte ist, kann er das natürlich in der Ausschreibung formulieren - dies enspricht dann jedoch nicht der Definition, was eine Motte ist oder nicht, den die hat nur der DMV oder die IMCA zu vertreten. Ich bin gerne bereit, kurzfristig eine entschärfte Fassung dieser zwei Sätze ins Netz zu stellen. Nicht böse sein, Gisela, aber als Vertreter der Klassenvorschriften musste ich dies schreiben. Vor allem, um nicht die treuen Mottensegler mit ihren schönen alten Booten zu vergraulen... Ich finde dein Engagement einfach bewundernswert! Gruß, Andreas P.S.: Bitte, bitte, bitte: Nicht wieder so eine Diskussionsflut bis an oder unter die Gürtellinie, wie das letzte mal - das haben wir nicht nötig! Also: sachlich bleiben ;-) Und bitte nicht über den Haftungsausschluß streiten - das ist Sache des Veranstalters und das müssen wir akzeptieren, wenn wir dort segeln wollen. Ich würde auch nicht gerne etwas Gutes für andere tun und dann mein Leben lang dafür blechen müssen, wenn mal was schiefgeht.

Re: Ausschreibungen für Berlin sind im Web ;-)

Verfasst: So 25. Apr 2004, 10:29
von Jenzz
Als Antwort auf: [B]Ausschreibungen für Berlin sind im Web ;-)[/B] von Webzermesser am 23. April 2004 22:41:46: Hallo Sportsfreunde, ich habe extrem große Bauchschmerzen bei einer Beschränkung der Starterlaubnis bei einer offiziellen Moth-Regatta. Ich habe gelesen, daß es dafür in Berlin vom Veranstalter am Müggelsee entsprechend zwingende Gründe gibt. Allerdings kann ich mir eine Moth-Regatta mit Ausschluß einzelner, mir sehr lieber Segler, die keine aktuellen Boote haben, nicht vorstellen. Sehr traurig das Ganze. Jenzz

Re: Ausschreibungen für Berlin sind im Web ;-)

Verfasst: Mo 26. Apr 2004, 12:52
von Dirk
Als Antwort auf: [B]Re: Ausschreibungen für Berlin sind im Web ;-)[/B] von Jenzz am 25. April 2004 10:29:51: Hi Jens, wie du weist arbeiten wir daran aber du hast vollkommen recht und ich kann deine Bauchschmerzen wirklich gut nachvollziehen. Auch ich kann mir eine Klassenmeisterschaft bei der wir Boote oder Segler ausschließen nicht vorstellen auch wenn es dafür vom Veranstalter gute >>Gründe>> geben sollte und Gisela dadurch die Hände gebunden sind. Wir haben immer 9 gerade sein lassen, wer mitsegel wollte konnte mitsegeln und wem zu warm zu kalt oder zu wenig Wind war, der hat es halt gelassen. Und zwar ohne viel Gerede oder Diskussionen oder wer weiß sonst noch was. Dafür stehen wir unsere Bootsklasse und auch ich. Bis dahin Dirk

Haftung, Kinder und andere Sachen

Verfasst: Sa 1. Mai 2004, 18:33
von Gisela
Als Antwort auf: [B]Re: Ausschreibungen für Berlin sind im Web ;-)[/B] von Dirk am 26. April 2004 12:52:00: Hallo Dirk, hallo Mothies, nee, das bin auch ich als Vertreter des Veranstalters, die hier diese strenge Ausschreibung verfasst hat...und auch ein Meldeformular ausgereicht hat, das keinerlei leichtfertige Unterschrift zulässt. Du musst hier wirklich einzeln angeben, ob Du in einem Segelverein bist...das ist das Ziel dieses blöden Formulars...ich will das alles nicht, aber es muss sein, damit die, die sich bisher um die Vereinsmitgliedschaft und andere Formalien gedrückt haben, nun endlich entweder in einen Verein gehen usw. oder eben einfach zu Hause bleiben. Wer nicht im DSV - Verein ist, darf definitiv nicht zum Start zugelassen werden. Wenn was passiert, dann haften wir für diesen Teilnehmer als kleiner Verein und unsere Haftpflichtversicherung zahlt nicht...das müssen wir uns nicht antun. Weiterhin darf so ein Segler nicht in unserer DSV-Rangliste erscheinen...bisher sind aber alle diese Mothies trotzdem in der Rangliste zu finden...wenn wir diese Teilnehmer ausschliessen von den Regatten, dann ist z.B. der Löffelcup 2004 keine Ranglistenregatta, es gab keine 10 DSV-Vereinsmitglieder beim diesjährigen Löffelcup...im letzten Jahr war das garantiert auch so, ich will gar nicht darüber nachdenken...das ist mir im Grunde auch egal... Aber auf meinen Regatten ist mir sowas nicht egal, da will ich nicht in Haftung kommen wegen solcher Dinge, wer nix im DSV (oder bei den Europäern, eben in seinem nationalen Verband Mitglied ist) organisiert ist, kann bei den Berliner Regatten nicht mehr mitsegeln... Die Zulassung von Mothies, die "Ü18" sind, wurde von mir deshalb aufgenommen, da ich über alle minderjährigen Segler die Aufsichtspflicht habe, das ist mir nun wirklich zu heiss. Auf dem Müggelsee sind sehr strenge Sicherheitsregeln einzuhalten, wenn Kinder bei Regatten mitsegeln. Wir sind immerhin 60 Boote bei unseren Regatten. Die meisten sind Cats und ab diesem Jahr segeln 5 A-Cats und 6 Hobie-Tigers mit...dazwischen haben Kinder nichts zu suchen. Dazu kommt noch, dass die Kinder, die auf den "Moths" segeln, so langsam unterwegs sind, dass sie einen eigenen Start benötigen würden, damit wir nicht ständig Gefahr laufen würden, den kompletten Mottenstart abzubrechen. Kinderregatten müssen nämlich sehr viel eher bei aufziehendem Starkwind oder Unwetter abgebrochen werden, als eine Mottenregatta für Erwachsene. Ausserdem weiss ich gar nicht, was ich mit Kindern auf dem Catkurs anfangen soll. Wir erwachsenen Mothsegler schaffen doch schon nur eine Runde auf dem Trapez. Davon werden allein am Samstag schon 3 Rennen gesegelt. Die Kurse sind ja für Kinder und Jugenliche Mothies nicht geeignet. Die Kinder würden wegen des strengen Zeitlimits nie finishen...Leo und ich haben bei mehr als 4 Bft. ja sogar schon Schwierigkeiten zu finishen...und wir könnens eigentlich schon ganz gut...also, was soll das>! Dann kommt noch dazu, dass wir für 60 Boote nur insgesamt 3 Sicherungs - und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung haben (einschl.Start- und Zielschiff)...bei Aufsichtspflicht benötigen wir mind. 10 Bergungsboote (6 Boote und ein Motorboot)...das können wir nicht bringen... Wesentlicher Grund ist aber die strafrechtliche Haftung des Veranstalters...Wir treten in die Aufsichtspflicht der Kindeseltern ein und können auch mit der Freizeichnungsklausel (Haftungsausschluss) nicht aus der Pflicht zur Aufsicht nach 823,832,1626 BGB raus...Davor schützt uns auch nicht nicht unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung, die der BSV hat. Das heisst im Klartext, wir müssen (wie bei einer Optiregatta) auf die Kinder auspassen. Das können wir nicht technisch absichern, daher gibt es keine Kinder auf unseren Regatten und auch keine Segler ohne Sportbootführerschein, weil wir das nicht absichern können...wir haben in unserem Verein kein einziges Motorboot und keine Wettfahrtleitung, die müssen wir "einkaufen" und die hat ihre eigenen Bedingungen für ihre Tätigkeit...Trotzdem haften wir als Veranstalter für mitsegelnde Minderjährige. Ich bin für eine solche Haftung nicht bereit... Weiterhin ist auch aus einer weiteren sportlichen Sicht der Start von Kindern nicht mit dem Gesamtcharakter der Catveranstaltung vereinbar. Es sind dem Grunde nach sehr schnelle Rennen, die da ausgetragen werden. Zwar gibt es auch etwas langsamere Cats, jedoch sind wir Motten schon der untere Grenzwert (vom Speed her) für die Catregatta. Wenn jetzt auch noch kleine Jollen dazu kommen, die noch langsamer als wir Skiffs sind, passt das nicht mehr und wir können alle gleich zu Hause bleiben. Auf den anderen Revieren, wie Alfsee und Tankumsee passen auch Europes und andere als Motten ausgelegte Jollen gut in die Gesamtveranstaltung. Dort starten auch Jollenkreuzer und am Tankumsee die Monarchen, die auch nicht so schnell unterwegs sind. Dazu sind auch die Reviere besser geeignet für Kinder. Bei uns gibt es die Berufsschifffahrt, die auf Regatten keine Rücksicht nimmt (Die Fahrgastschiffe müssen auf die Regattakurse keine Rücksicht nehmen, sie dürfen einfach quer durchfahren). Im Sommer ist auf dem See meist die Hölle los. Da können wir so ein Kind schnell aus den Augen verlieren...Die Fahrrinne auf dem Müggelsee, wo stündlich mehr als 100 Motorboote am Wochenende im Sommer den See durchfahren, ist eine zusätzliche Gefahr...Der Müggelsee gehört zu den am meisten befahrenen Bundesfahrwasserstrassen. Die Fahrgastschiffe fahren (mit Vorfahrt) mir hoher Geschwindigkeit durch die Regattakurse. Da lasse ich die Kinder und Jugendlichen gar nicht erst starten. Bei Jugendregatten auf dem Müggelsee versuchen die Veranstalter, den Kurs möglichst ausserhalb der Gefahrenzonen zu verlegen. Das werden die Cats niemals tun, die legen ein Riesentrapez aus...daher sind diese Regatten für Kinder auf kleinen Jollen nicht geeignet. Und wer weiss, was der Inhalt der relevanten Paragraphen des BGB aussagt, der weiss auch was fahrlässige Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bedeutet. Lieber lasse ich mich von Euch allen dissen, als noch Jahre nach einem verpatzten Wochenende im Knast zu verbringen, nur um mich beliebt zu machen. Ich habe 28 Jahre für meine Kinder gesorgt und tue das "ein bisschen" immernoch, aber bei aller ehrenamtlichen Tätigkeit und bei aller sozialen Arbeit, die ich zu leisten bereit bin, hier hört der Spass einfach auf. Es gäbe noch sehr viel dazu zu schreiben, doch ich höre hier am besten auf...ich habe mich von einem sehr erfahrenen Jugenleiter beraten lassen, der seit mehr als 20 Jahren Kinder - und Jugensregatten am Müggelsee ausrichtet...er hat mir noch mehr Sicherheit gegeben dafür, dass ich hier richtig und vernünftig entscheide. Ausserdem habe ich mich mit vielen Vereinsvorsitzenden unterhalten, die meisten verbieten Minderjährigen sogar, den Verein ohne Begleitung Erwachsener zu betreten wegen der Aufsichtspflicht. Aber alle verbieten Minderjährigen das Segeln ohne Trainer auch wegen der Aufsichtspflicht. Der hessische Seglerverband hat einen Kurzkommentar zur Haftung für Kinder und Jugendliche, die an Seniorenregatten teilnehmen, herausgegeben...Ich habe das alles gelesen...und ich habe zig Ausschreibungen gelesen, die alle den Sportbootführerschein fordern und auch Ausschreibungen für Ranglistenregatten, die ein Mindetstalter vorschreiben und hier auch nur auf Antrag eine Ausnahme machen...Alle sichern sich ab...und nach dem 01.01.2002, dem Tag der Änderung des Schuldrechtsgesetzes um so mehr...vielleicht gibt es ja bald keine Seniorenregatten mehr, die die Teilnahme von Minderjährigen zulassen, auch und gerade wegen der neuen rechtlichen Situation... Unser kleiner Verein hat weder das Geld noch das technische Knowhow um sich gegen diese Haftung abzusichern. Daher habe ich die strenge Regelung getroffen. Das gilt auch für erwachsene Segelanfänger in unseren Reihen. Da wir vor zwei Jahren diese Probleme weder rechtlich (das Recht war so neu, dass ich es noch nicht kannte) noch personell (Kinder und Segelanfänger gabs in der Mottenklasse ja noch nicht, es gab nur Leo und Lucian, die jetzt hoffentlich in einem Segelverein sind, waren sie damals nicht, ich habe sie starten lassen!) hatten, könnt Ihr mir nun auch nicht vorwerfen, dass ich jetzt ein bisschen anders an die Regattaorganisationen herangehe als damals. Wer mit meiner Verfahrensweise nicht einverstanden ist, soll erstmal selbst die Zeit (60 bis 100 Stunden jährlich) und das Geld investieren (jährlich ca. 1000 bis 1500 €), Regatten zu machen und auch noch selbst mitzusegeln, der soll erstmal ein Training organiseren und durchführen, der soll erstmal meine Sorgen haben und dann darf er auch mit mir diskutieren, eher nicht...Ich gebe zu, das Revier Müggelsee ist auch nicht einfach zu beherrschen und die etwas "lockeren" Mothies in die Einheitsklassencatregatten zu integrieren ist auch nicht einfach, aber helfen tut Ihr mir auch nicht gerade mit Eurem Kritikeifer... Es gibt für mich 1001 Möglichkeiten, diese Problemme zu lösen. Hier schlage ich mal zwei Sachen vor, zu denen der Vorstand des DMV e.V., seines Zeichens ja Vertreter der Politik der Mottenklasse, dann per Mail an mich einen Gegenvorschlag machen kann: 1,Der Vorstand erlaubt uns Berliner Veranstaltern, so zu entscheiden über unsere Teilnahmebedingungen, wie wir es für richtig halten, denn wir müssen uns den veränderten Gegebenheiten in der Zusammensetzung der Segler der Mottenklasse stellen, um keinen Unfug zu machen und nicht die Gesamtveranstaltung zu gefährden. 2,Die Berliner Organisatoren der Regatten ändern einfach die Gesamtheit der Regattareihe von "normalen" Ranglistenregatten in einen "Berlin - Cup für Motten", die Regatten bleiben natürlich DSV-Regatten und werden (bis auf die Sommerregatta im Juli 2004) zusammen mit den Cats ausgetragen. Dafür erhalten sie noch zusätzlich einen Gesamtsieger aller drei Einzelregatten und noch zwei bis drei Zusatzkomponenten (vielleicht noch einen Schwimm- und Laufwettkampf) und noch eine höhere Sponsoringsumme. D.h., wir werden wertvolle Preise für die Einzelregatten ausschreiben, machen ein wunderbares Abendprogramm (wie gehabt oder eben noch schöner, wie Berlin bei Nacht in der City mit dem Dampfer und Kulinarischem, wie wir es dieses Jahr im Herbst schon vorhaben) und küren am Ende der Saison noch den Gesamtsieger mir einem Superpreis, vielleicht auch für Platz 1 bis 3 wertvolle Preise...Das Revier ist super und die Veranstaltungen machen wir passend dazu...und wir stiften noch dazu einen Gesamtpokal (Wanderpreis)...Da wir ja eine Segelmacherei und einen Betrieb für Bootsbeschläge "in der Familie" haben, sind wertvolle Preise für uns das kleinere Problem. Dann haben wir ja noch mich, die, die zwar schlecht segelt, aber die Regatten überhaupt erst macht...naja, ich denke, wir können auch mit einer "privaten Szene für Mothsegelei" in Berlin leben. Bald sind wir sowieso so viele Mothies, dass die Segelei hier noch besser wird, wenn dann alle kommen, sind wir 10 oder 11 Boote...nun gut, wenn dann alle kommen, aber Spass haben wir auch zu Viert, und die sind wir immer... Wir sind hier für alles offen, nur nicht für Knast und Vermischung von Sachen, die nicht zusammen passen... Gisela P.S. Lest mal den Kommentar des hessischen Seglerverbandes...sind nur ein paar Sätze, aber jeder Erwachsene, der Kinder hat, versteht mich danch ganz genau... Trotz dieses Textes wünsche ich Euch einen SuperMai mit SuperSegelwetter und ab 05.05.2004 werde auch ich meine Motte quälen, aus Solidarität mit Niels, der im Prüfugsstress steckt, haben wir alle unsere Motten noch eingemottet gelassen, aber danach gehts um so schöner los...

Der richtige Weg

Verfasst: Sa 1. Mai 2004, 22:48
von Dirk - der Offizielle -
Als Antwort auf: [B]Haftung, Kinder und andere Sachen[/B] von Gisela am 01. Mai 2004 18:33:59: Hi Gisela, Vertreter der Politik der Mottenklasse klingt ja wirklich super. Aber wenn du es schon ansprichst, warum wendest du dich mit Vorschlägen nicht direkt an den Vorstand sondern wählst den Weg über da Forum, was nun mal kein offizielles Organ des DMV ist. Es ist einfach sehr ungünstig vorläufige Regelungen, Vorschläge oder Formulare ohne Absprache auf diesem Wege zu veröffentlichen und sich im Nachhinein über die Reaktionen zu wundern. Also lass uns das doch bitte zuerst intern abklären und dann das endgültige Ergebnis veröffentlichen. Das spart Arbeit Stress und Ärger. Soviel Bürokratie muss dann schon sein!! Also bis dahin, Dirk

Re: Haftung, Kinder und andere Sachen

Verfasst: So 2. Mai 2004, 09:20
von Markus Gielen
Als Antwort auf: [B]Haftung, Kinder und andere Sachen[/B] von Gisela am 01. Mai 2004 18:33:59: Hallo Gisela Deine Ausführungen zu Moth segelden Kinder kann so nicht stehen bleiben. Ich kenne viele Kinder und vor allem Jugendliche die besser segeln können als manche Erwachsenen. Bei der letzten Klassenmeisterschaft war Fabian mit 11 Jahren und nur 6qm Segelfläche einigemal vor Niels im Ziel, und auch meist nur knapp hinter Dir. Und die Starts von Fabian waren deutlich besser als deine, der braucht ganz sicher keinen extra Start. Schau Dir mal die Start bei den 420er, Europe oder Vaurien an, wo der grosse Teil Jugendlich ist, dagegen sind die Start der Mothklasse wirklich Altherrenstarts. Das mit der Haftung ist so ganz einfach falsch. Solange Du keine ausdrückliche Jugendregatta ausschreibst bist Du für die Kinder nicht aufsichtspflichtig. Notfalls kannst Du Dir das im Haftungsausschluss ja von den Eltern bestätigen lassen. Ich segel bewust mit meinen Kindern die gleichen Regatten weil ich diese Aufsichtspflicht nicht an den Veranstalter abtrete. Es ist nach Wettsegelbestimmungen unzulässig Kinder und Jugendliche von Ranglistenregatten und Meisterschaften auszuschliessen. Markus

Re: Haftung, Kinder und andere Sachen

Verfasst: So 2. Mai 2004, 10:12
von Dirk
Als Antwort auf: [B]Re: Haftung, Kinder und andere Sachen[/B] von Markus Gielen am 02. Mai 2004 09:20:42: Hi Markus, mit der Haftung hast du Recht. Wir richten bei uns am See mehrere DSV Ranglistenregatten aus, darunter auch eine reine Jugendregatta mit bis zu 70 Optimisten. Auch da gilt der Haftungsausschluss durch die Unterschrift der Eltern. Giselas Sorge um den zeitlichen Ablauf kann man mit einem Zeitlimit entgegenwirken. Es geht doch gar nicht um "den Platz" sondern einfach nur darum, dabei zu sein! Dirk

Re: Haftung, Kinder und andere Sachen

Verfasst: So 2. Mai 2004, 10:46
von Christian B.
Als Antwort auf: [B]Re: Haftung, Kinder und andere Sachen[/B] von Dirk am 02. Mai 2004 10:12:59: >Hi Markus,Hi Dirk, ich glaube Ihr habt Giselas Artikel nicht aufmerksam genug gelesen, denn der "Haftungsauaachluß" bringt zivilrechtlich nur teiweise und strafrechtlich gar nichts und ich würde an Giselas Stelle diese Verantwortung bzw. Aufsichtspflicht auch nicht übernehmen, das wäre mir zu gefährlich.Unser Verein ist nicht bereit uns diese Verantwortung abzunehmen.Was früher mal war, ist vielleicht schon längst überholt, also guckt Euch mal die entsprechenden Gesetze (z.B. BGB) und Bestimmungen an. Herzliche Grüße Pummel

Re: Haftung, Kinder und andere Sachen

Verfasst: So 2. Mai 2004, 12:05
von Gisela
Als Antwort auf: [B]Re: Haftung, Kinder und andere Sachen[/B] von Markus Gielen am 02. Mai 2004 09:20:42: Hi Markus,(hi Mothies,) ich habe Dir immer gesagt, dass Fabian gut segeln kann, aber ich habe Dir auch gesagt, dass Du die Aufsichtspflicht für Deine Kinder bei den Regatten an den Veranstalter abgibst. Das kannst Du nicht verhindern, dadurch dass Du mitsegelst. (Das wissen die Eltern der Peterskinder ziemlich genau. Sie kommen nicht zu unseren Veranstaltungen, wenn die Kinder nicht mitsegeln dürfen. Erlauben wir ihnen aber, dass die Kinder starten dürfen, kommen sie. Der Grund, warum sie abgesagt haben, war, dass sie keinen Babysitter haben, wenn sie beide (die Eltern) allein starten dürfen. Dann blieben die Kinder den ganzen Tag allein an Land und das ist dann definitiv Vernachlässigung der Aussichtspflicht. Fahren die Kinder mit, dann hat der Veranstalter die Aufsichtspflicht und die Eltern können in Ruhe segeln.) Es geht um die Unmöglichkeit des Abbedingens der Haftung und um die Unmöglichkeit der Einhaltung der erhöhten Sicherheitpflicht des Veranstalters. Es ist eine ganz pragmatische Ausführung von mir, keine subjektive Auslegung ist hier möglich und es ist auch keine Einzelperson gemeint. Ich bin zwei Jahre möglichst immer in der Nähe von Leo geblieben. Micha ist mitgesegelt, die relevante Aufsichtspflicht hatte aber der CSCM e.V., da er Leos Anmeldung zur Regatta angenommen hatte. Ein Vertrag war entstanden zwischen Leo und dem CSCM e.V.. Hier kommt nun ein Auszug aus dem Kommentar des Hessischen Seglerverbandes, weil der so korrekt und kurz ist: ...Soweit diese Haftungsausschlüsse bei Regatten angewendet werden, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, ist ein Haftungsausschluss für Schäden noch enger zu sehen. Hier greifen neben den Haftungsausschlussklauseln regelmässig auch Aufsichtspflichtregeln. Diese ergeben sich aus § 832 BGB und für den Fall der Eigenschädigung aus den §§ 823,1626 BGB. Die Veranstalter sind danach zur Aufsicht verpflichtet. Ein Beispiel: Bei einer Regatta zieht ein Unwetter auf, die Wettfahrtleitung (tätig für den Veranstalter) beendet die Wettfahrt nicht frühzeitig, die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen geraten in "Seenot".Darüber hinaus stellt sich heraus, dass nicht genügend Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Ein Kind erleidet einen körperlichen Schaden. Ein zivilrechtlicher Haftungsausschluss würde hier mit Sicherheit nicht greifen. Der Veranstalter müsste für die entsprechenden Folgen einstehen. Ein weiterer Problembereich ist der, dass durch die Haftungsfreizeichnungsklauseln oftmals angenommen wird, dass damit auch die strafrechtliche Verantwortung ausgeschlossen ist. Diese Verantwortung steht aber regelmässig in vollem Umfang und nicht durch Freizeichnungsklauseln abdingbar neben den zivilrechtlichen Folgen. Kein Verein darf also davon ausgehen, dass er sich mit der sog. Haftungsfreizeichnungsklausel auch von einer möglichen Erhebung strafrechtlicher Vorwürfe absichern kann. ... (Zitat Ende) Dieser Artikel bringt es auf den Punkt. Wir, ein kleiner Verein ohne Motorboote kaufen eine Wettfahrtleitung, die nicht genügend Sicherungfahrzeuge zur Verfügung stellen kann, um Jugendliche starten lassen zu können. Wir selbst haben weder Personal noch weitere Boote, um das auszugleichen. Die Fahrlässigkeit ist jetzt schon gegeben. Wenn nun noch auf dem langen Kurs was passiert, sind wir dran. Es ist mir doch egal, ob die Kinder und Jugendlichen gut oder weniger gut segeln, auf dem langen Kurs sind Kinder einfach deplaziert. Amerkung: In Biel hatte wir einen Minikurs und Windstärke 0-1. Das kannst Du nicht mit einem riesigen Catkurs auf dem Müggelsee vergleichen. Übrigens haben sich Sebastian und Niels um Fabian und sein Boot gekümmert, als das Unwetter kam. Dazu kommt noch, dass es für einen Schmaltiersegler schwierig ist, der gerade in seinem ersten Regattajahr auf so einem Boot ist und das war bei Niels der Fall, bei fast keinem Wind seinen Flügel aus dem Wasser zu halten. Da können die Kinder auf ihren breiten Booten schon mal vor einem 1,87 m grossen und 85 kg schweren Mothie sein. Das ist auch nicht schlimm, finde ich. Hier geht es um rechtliche und veranstaltungstechnische Seiten, nicht um die Möglichkeit, auf einem Boot überhaupt klarzukommen und um persönliche Dinge geht es schon gar nicht. Ausserdem hatten Sebastioan, Niels und ich gerade einen schweren Laufwettkampf hinter uns gebracht als wir 1,5 Stunden später auf den See gegangen sind, da taten uns eben die Beine weh und wir waren noch wieder fit...Das ist wohl auch normal, aber egal, wir waren dabei und hatten unseren Spass... Gisela

Re: Haftung, Kinder und andere Sachen

Verfasst: So 2. Mai 2004, 15:29
von Dirk
Als Antwort auf: [B]Re: Haftung, Kinder und andere Sachen[/B] von Gisela am 02. Mai 2004 12:05:55: Hallo zusammen, ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht und mir einige Ausschreibungen von wirklich großen Segelveranstaltungen in Deutschland durchgelesen. Nehmen wir mal als Beispiel die Travemünder Woche in deren Rahmen dieses Jahr auch die IDM der Piraten ausgetragen wird. Dort segeln sowohl Jugendliche als auch „Senioren“ zusammen auf der Regattabahn. Das einzige was zusätzlich von Jugendlichen verlangt wird ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Sonst nichts. Ich hänge mal den Haftungsausschluss unten an. Schaut euch doch mal die Ausschreibung an (http://www.travemuender-woche.net/index.phtml>NavID=380.3 ). So einfach kann das nämlich sein, und das die auf der sicheren Seite sind, davon kannste ausgehen. Dirk Erklärung durch den Steuermann/die Steuerfrau – Declaration of the helmsman Ich erkenne an, dass die Wettfahrtleitung für die Eignung des gemeldeten Bootes und der Mannschaft nicht verantwortlich ist, und dass die Wettfahrtleitung oder der Veranstalter den Regattateilnehmern gegenüber keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art und deren Folgen übernimmt, auch nicht für solche durch Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge. Ebenso sind Ansprüche gegen denjenigen ausgeschlossen, der Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellt oder sie führt. Ich bestätige hiermit, dass das gemeldete Boot und die Mannschaft allen mit der Meldung verbundenen Anforderungen und Vorschriften genügt. Ich verpflichte mich, die Wettsegelbestimmungen der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV sowie die Vorschriften der Ausschreibung und der Segelanweisungen einzuhalten.