Frage zur Vermessungsvorschrift
Frage zur Vermessungsvorschrift
Hallo Jungs
Habe da einmal eine Frage an jemanden, der sich mit der Vermessung auskennt.
In den Klassenvorschriften steht unter dem Punkt Segel folgende Anmerkung:
Punkt 5: Für ein Segel, welches den Mast umschließt, wird eine Fläche aus der Vorliekslänge multipliziert mit 50mm abgezogen.
Wird dieser Punkt bei der Vermessung berücksichtigt> Ich war immer der Meinung, dass ein Segel mit Tasche nur 8.0m2 haben darf.
Grüsse aus der Schweiz
Martin Zäh
Frage zur Vermessungsvorschrift
Moin Martin,
es ist, wie du geschrieben hast: Die Fläche der Vorliektasche wird von der tatsächlichen Gesamtfläche subtrahiert; demnach darf ein Taschensegel insgesamt maximal 8.259 m² groß sein (max. möglicher Abzug 5.185 m * 0.05 m = 0.259 m²). Genaugenommen sogar 8.263 m², da das Endergebnis auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet wird, sprich 8.263 - 0.259 = 8.004 = 8.00 m².
Gruß, Ole