Tramps

Michi

Tramps

Beitrag von Michi » Sa 21. Jul 2007, 09:51

hi there, §%&**$#! mir is der rahmen gebrochen. weil der aus alu is, muss ich den zu nem schweißer geben. ich werd versuchen nen neuen von der versicherung zu kriegen. ich überleg, ob ich die alten tramps draufmachen soll. ich weiß nur nicht, ob es sinnvoll is das boot mit tramps auf dem autodach zu transportieren. macht ihr die immer ab> is der luftwiederstand zu groß, oder saust die einfach vorbei> oink

Ralf

Re: Tramps

Beitrag von Ralf » So 22. Jul 2007, 21:37

Als Antwort auf: [B]Tramps[/B] von Michi am 21. Juli 2007 09:51:22: Meist lasse ich die Tramps dran. Aber bei sehr viel Wind nehme ich sie ab, sonst können einige Böen schon unangenehm werden. Es hängt jedoch auch davon ab was für ein Wagen Du fährst: Bei meinem alten Peugeot 205 habe ich die Tramps immer abgenommen...

Michi

Re: Tramps

Beitrag von Michi » Mo 23. Jul 2007, 20:17

Als Antwort auf: [B]Re: Tramps[/B] von Daniel am 22. Juli 2007 22:10:16: wenn man das boot kaum merht bin ich beruhigt, das auto is n schwerer kombi, aber die strecke is knapp 1200km von ostküste england nach mittelfranken. ich denk aber, dass ich das netz draufmach, weil ich das notfalls runterschneiden kann, wenns sein muss. meine tramps haben nämlich keinen reißverschluss oder löcher fürn zug. ich hoff ich krieg von der versicherung nen neuen rahmen. und dann fahr ich mit tramps spazieren. danke für eure hilfe. gruß

Nils

Re: Tramps

Beitrag von Nils » Do 26. Jul 2007, 12:34

Als Antwort auf: [B]Tramps[/B] von Michi am 21. Juli 2007 09:51:22: Ich nehme die Tramps immer ab und merke schon einen ziemlich grossen Unterschied wenn ich auch den Rahmen abnehme. Ausserdem hat mich letztes Jahr die Polente mit montiertem Rahmen angehalten, die wahren nicht sehr amused... Gruss Nils >hi there, >§%&**$#! mir is der rahmen gebrochen. weil der aus alu is, muss ich den zu nem schweißer geben. ich werd versuchen nen neuen von der versicherung zu kriegen. ich überleg, ob ich die alten tramps draufmachen soll. ich weiß nur nicht, ob es sinnvoll is das boot mit tramps auf dem autodach zu transportieren. macht ihr die immer ab> is der luftwiederstand zu groß, oder saust die einfach vorbei> >oink

Michi

Re: Tramps

Beitrag von Michi » Do 26. Jul 2007, 20:19

Als Antwort auf: [B]Re: Tramps[/B] von Nils am 26. Juli 2007 12:34:53: >Ausserdem hat mich letztes Jahr die Polente mit montiertem Rahmen angehalten, die wahren nicht sehr amused... sch... polente! was kam denn dabei raus> schriftliche verwarnung weil nicht als flugzeug im schein vermerkt> hab jetz für die versicherung ne schätzung machen lassen. weil ziemlich doofe stelle fürn bruch -> 560gbp exc. mwst. kann mir also nen neuen von bloodaxe bestellen un dann tramps/netz nach belieben abnehmen.

Nils

Re: Tramps

Beitrag von Nils » Fr 27. Jul 2007, 15:33

Als Antwort auf: [B]Re: Tramps[/B] von Michi am 26. Juli 2007 20:19:51: Raus kam nur die eindringliche Mahnung den Rahmen ab zu nehmen, das Verwahngeld blieb aus weil die ganz plötzlich zu einem Unfall gerufen wurden. Die versuchten jedoch zu messen wie weit das der Rahmen seitlich überstehen. Da sollte man dann darauf bestehen ein Lot zu verwenden, sonst geht die Messung ziemlich in die Hose.... Jemand sagte mir hinterher es sei oft hilfreich Kopien entsprechender Vorschriften oder Urteile von Verkehrsgericheten dabei zu haben. Das könnte den eigenen Standpunkt gegenüber den Freunden in Grün deutlich stärken. Gruß Nils >>Ausserdem hat mich letztes Jahr die Polente mit montiertem Rahmen angehalten, die wahren nicht sehr amused... >sch... polente! was kam denn dabei raus> schriftliche verwarnung weil nicht als flugzeug im schein vermerkt> >hab jetz für die versicherung ne schätzung machen lassen. weil ziemlich doofe stelle fürn bruch -> 560gbp exc. mwst. kann mir also nen neuen von bloodaxe bestellen un dann tramps/netz nach belieben abnehmen.

Burkh

Loten

Beitrag von Burkh » Di 31. Jul 2007, 08:43

Als Antwort auf: [B]Re: Tramps[/B] von Nils am 27. Juli 2007 15:33:06: Hai, Loten musst du ja wohl nur, wenn die Jungs in Grün nicht rechnen können... >Jemand sagte mir hinterher es sei oft hilfreich Kopien entsprechender Vorschriften oder Urteile von Verkehrsgericheten dabei zu haben. Das könnte den eigenen Standpunkt gegenüber den Freunden in Grün deutlich stärken. Der Tipp kam von mir, loht sich echt, denn die Jungs haben in der Regel keine Ahnung, dafür aber jede Menge Meinung und immer Recht, sofern man ihnen nicht das Gegenteil beweist. Gruß Burkh

Nils

Re: Loten

Beitrag von Nils » Di 31. Jul 2007, 11:50

Als Antwort auf: [B]Loten[/B] von Burkh am 31. Juli 2007 08:43:18: Selber Hai, der Tip kam in dem Fall von jemandem der das ganze beobachtet hatte. By the way, welche Dokumente wären hier hilfreich (gewesen)> Wer hat entsprechendes Material bei der Hand> Und kann es ggf. weiterleiten oder in Netz stellen> Nils >Hai, >Loten musst du ja wohl nur, wenn die Jungs in Grün nicht rechnen können... >>Jemand sagte mir hinterher es sei oft hilfreich Kopien entsprechender Vorschriften oder Urteile von Verkehrsgericheten dabei zu haben. Das könnte den eigenen Standpunkt gegenüber den Freunden in Grün deutlich stärken. >Der Tipp kam von mir, loht sich echt, denn die Jungs haben in der Regel keine Ahnung, dafür aber jede Menge Meinung und immer Recht, sofern man ihnen nicht das Gegenteil beweist. >Gruß >Burkh

Ole

Re: Loten

Beitrag von Ole » Di 31. Jul 2007, 12:20

Als Antwort auf: [B]Re: Loten[/B] von Nils am 31. Juli 2007 11:50:24: Moin Nils, der für uns relevante Text steht im §21 StVO: ---SCHNIPP--- §22 Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens 1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, 2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder 3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. ---SCHNAPP--- Das üblicherweise Wichtigste scheint der letzte Absatz zu sein, wenn einem die Rennleitung erzählen will, dass die Ladung seitlich höchstens 40cm überstehen darf. Ich interpretiere das so, dass sie bis zu 40cm Überstand NICHT extra gekennzeichnet werden und darüber (bis zur absoluten Grenze von 2.55m Gesamtbreite) mit zusätzlichen Begrenzungsleuchten versehen werden muss. Der oben erwähnte §17 (1) sagt übrigens nur, wann man Licht braucht (bei Dunkelheit, Regen, Nebel etc. - logo) und dass die Beleuchtungseinrichtungen funktionsfähig, sauber und nicht verdeckt sein dürfen. Interessant könnte hier die Frage sein, ob man bei gutem Wetter tagsüber ohne angebrachte Zusatzleuchten fahren darf, weil man sie ja aktuell nicht braucht oder ob sie trotzdem notwendig sind, weil man sie ja plötzlich doch brauchen könnte. Warum es eine wegstreckenabhängige Begrenzung der nach hinten überstehenden Länge gibt, ist mir immer noch nicht begreiflich zu machen. IMHO ist entweder alles über 1.5m zu gefährlich (und das dann doch vom 1. gefahrenen Meter an) oder eben nicht. Wenn letzteres, kann ich doch so lange und so weit fahren, wie ich will... Und was soll eigentlich "100km" heißen> Fahre ich dann eben kurz rechts ran und halte für 2 Minuten und fahre dann die nächsten 100km> Oder muss ich übernachten und kann dann am nächsten Tag wieder 100km fahren> Oder muss ich mein Boot (oder nur den überstehenden Mast>) kurz abladen, wieder draufschnallen und weiterfahren> ;-) Gruß aus Kiel, Ole (aus dem Urlaub zurück)

Ole nochmal

Noch was...

Beitrag von Ole nochmal » Di 31. Jul 2007, 12:29

Als Antwort auf: [B]Re: Loten[/B] von Ole am 31. Juli 2007 12:20:56: Was mich ja noch interessieren würde, ist die Begrenzung der Dachlast. Für meinen Mini gibt es 2 widersprüchliche Angaben (50kg im Prospekt, 40kg im offiziellen Rover-Reparaturhandbuch), aber nichts im Fahrzeugschein. Auch StVO, StVZO und BKat kennen nur den allgemeinen Begriff "Ladung", aber nicht "Dachladung" o.ä. Klar verbessert sich das Fahrverhalten nicht, wenn man den Schwerpunkt nach oben schubst, aber bislang habe ich noch nichts gefunden, was darüber hinausgeht, dass man das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten darf. Nochmalgruß, Ole

Antworten