Auch ne Lösung

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berth

Auch ne Lösung

Beitrag von berth » Fr 10. Jan 2003, 17:01

Der hier ist auch gut: Regel 6: Es darf nur ein Tragflügel benutzt werden, der Kontakt zum Wasser hat und der beim Segeln ohne Krängung eine vertikale Auftriebskomponente entwickeln kann. Dieser Tragflügel darf nur aus einem einzigen vertikalen Auftrieb erzeugenden Element bestehen, das aber von einer (nicht auftriebserzeugenden) Haltestruktur unterteilt sein darf. Die Summe der Flächen der auftriebserzeugenden Elemente aller Unterwasseranhänge, die nicht vertikal angeordnet sind, darf 0.14 m2 nicht übersteigen. Der Tragflügel muß über die Längsachse des Rumpfes oder des tragenden Bauteils symmetrisch sein bei allen Segelzuständen. Falls ein solcher Tragflügel in einem Rennen einer Regatta benutzt wird, muß er in allen Rennen dieser Regatta benutzt werden. Na, wie ist der> :0) Von wem stammt das> Komplettes Regelwerk unter www.i14.org/boat/rules/class.html guet goahn berth

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